Es gelten die vereinbarten Vertragsbedingungen so weit darin Bestimmungen fehlen, gilt ausschließlich das Gesetz.
Erfüllungsort für die Leistung des Auftragnehmers = lt. Angebot
Der Auftragnehmer und der Auftraggeber verpflichten sich, die vereinbarten Zeiten für die Durchführung der Arbeiten so einzuhalten, dass weder der Betrieb des Auftraggebers behindert, noch die Arbeiten des Auftragnehmers erschwert werden.
Die Hausbetreuung hat lt. Leistungsverzeichnis zu erfolgen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Vertragsvereinbarung zu erbringenden Arbeiten sachgerecht, sorgfältig und gewissenhaft mit bewährten Geräten, Mitteln und Methoden durchzuführen.
Dem Personal ist ferner untersagt, irgendwelche Personen, die nicht vom Auftragnehmer eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen.
Der Auftragnehmer stellt alle zur Durchführung der vertraglichen Arbeiten erforderlichen Maschinen, Mittel und Geräte.
Der Auftragnehmer hat zur laufenden Überwachung der sachgemäßen Ausführung und Kontrolle fachlich und persönlich geeignetes Aufsichtspersonal einzusetzen. Eine besondere Vergütung wird dafür nicht gewährt. Die Aufsichtsperson ist bei Vertragsbeginn zu benennen, ein Wechsel ist dem Auftraggeber jeweils schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor ohne entsprechende Begründung die Abziehung von in den Augen des Auftraggebers ungeeigneten Arbeitskräften anzuordnen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle tariflichen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und alle gesetzlichen Abgaben termingerecht zu entrichten. Bei arbeitsrechtlichen Konflikten jedweder Art zwischen Auftragnehmer und dessen Personal ist der Auftraggeber jedenfalls schadlos zu halten.
Der Auftraggeber liefert ohne lnrechnungstellung kaltes und heißes Wasser, sowie Strom für Licht und den Betrieb von Maschinen, in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang. Der Auftraggeber stellt außerdem unentgeltlich einen nach den Bestimmungen der allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung geeigneten, ausreichend geräumigen, verschließbaren Raum für das Personal und zur Unterbringung der Materialien, Geräte und Maschinen zur Verfügung.
Der Auftragnehmer leistet für die fachgerechte Durchführung der Arbeiten Gewähr. Die Leistungen gelten als vertragskonform erbracht und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Weisen die Arbeiten erhebliche Mängel auf und wurden diese unverzüglich begründet gerügt, ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntgabe der Mengelrüge verpflichtet.
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen des Deckungsschutzes seiner Haftpflichtversicherung für alle, bei den Arbeiten entstehende und die er oder sein Personal schuldhaft verursachten, Schäden. Dies gilt nicht für Schäden die dem Auftragnehmer nicht innerhalb von 3 Tagen vom Auftraggeber schriftlich zur Kenntnisnahme gebracht werden, in diesem Fall entfällt die Haftung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, und sein Personal entsprechend zu belehren. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden , die bei den Reinigungsarbeiten entstehen und die er oder sein Personal schuldhaft verursacht.
Der Auftragnehmer hat eine ausreichende Haftpflichtversicherung gegen alle durch die Ausführung des Auftrages entstehenden Personen- , Sach- und Vermögensschäden. Mit der Unterfertigung des Vertrages bestätigt er ausdrücklich das wirksame Bestehen einer solchen Versicherung.
Alle Rechnungen sind unter Einhaltung der Formvorschriften des Umsatzsteuergesetztes in der jeweils geltenden Fassung zu erstellen und an den Auftraggeber zu senden.
Die Bezahlung der Leistung erfolgt durch Banküberweisung auf das Konto des Auftragnehmers, Zahlungskonditionen sind aus dem Angebot zu entnehmen. Barzahlung und Vorauszahlungen werden nicht geleistet. Wird der fällige Betrag nicht fristgerecht überwiesen entstehen monatlich 2 % Verzugszinsen zzgl. Mahnspesen.
Die Vertragspartner verpflichten sich, weder unmittelbar noch mittelbar selbst oder durch Dritte Arbeitskräfte abzuwerben oder abwerben zu lassen oder Bewerbungen entgegenzunehmen. Diese Vereinbarung bleibt für die Dauer von einem Jahr nach Beendigung des Vertrages bestehen. Für Zuwiderhandeln gilt eine Pönale von EUR 10.000,00.- pro Person als vereinbart.
Der Vertag wird unbefristet abgeschlossen und kann von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer monatlichen Kündigungsfrist zum Ende jedes Monats von beiden Vertragspartnern ohne Angaben von Gründen mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden. Die Vertragspartner behalten sich das Recht vor, dass Vertragsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn die Eröffnung eines Ausgleich- oder Konkursverfahrens bzw. bei Abweisung des Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens.
Ergänzungen oder Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche durch einen Vertreter des Auftragnehmers getroffene Vereinbarungen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer wirksam. Auf sämtliche Verzeichnisse, Leistungsverzeichnisse , usw. die vom Auftragnehmer erstellt wurden, behält er sich das Eigentums- und Urheberrecht vor.
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts von Mödling vereinbart .
Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung und erstellen ein auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidertes Angebot. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
BGN Reinigungsservice GmbH
Salurner Gasse 5
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